Mutterschaftshilfe

Mutterschaftshilfe
Mụt|ter|schafts|hil|fe, die:
Gesamtheit der Leistungen (aus der Sozialversicherung), die Frauen vor u. nach einer Geburt erhalten.

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Mutterschaftshilfe,
 
alte Bezeichnung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an weibliche Mitglieder vor und nach der Entbindung. Seit dem 1. 1. 1989 durch die Bezeichnung »Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft« (§§ 195 ff. Reichsversicherungsordnung) ersetzt. Danach besteht Anspruch auf ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Mutterschafts- und Entbindungsgeld.

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Mụt|ter|schafts|hil|fe, die: Gesamtheit der Leistungen (aus der Sozialversicherung), die Frauen vor u. nach einer Geburt erhalten.

Universal-Lexikon. 2012.

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